Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Proleos Version 1.0

1. Anwendung/ Vertragsinhalt

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse in Bezug auf die Nutzung von Proleos.
  2. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Proleos zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, der technische Zugang zur Nutzung von Proleos und die Einräumung von Nutzungsrechten an Proleos durch HMM gegenüber dem Proleos Nutzer (nachfolgend „PN“ genannt). Darüber hinaus regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die technischen, organisatorischen und rechtlichen Aspekte der Zusammenarbeit zwischen HMM und dem PN sowie die Vergütung der Nutzung von Proleos.
  3. Der PN erklärt, dass ihm keine negativen Eintragungen in der SCHUFA bekannt sind oder solche existieren. Der PN ist nicht im Insolvenzverfahren befindlich und von seiner Hausbank als kreditwürdig eingestuft.
  4. Eine Rechts- und/ oder Steuerberatung findet durch die HMM nicht statt.

2. Nutzungsberechtigung

  1. Zur Nutzung von Proleos ist die vorherige Registrierung des PN erforderlich. Zudem muss der PN den Nutzungsbedingungen sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktiv zugestimmt haben.
  2. Die Zugangsdaten für Proleos werden vom PN im Zuge der Registrierung selbst festgelegt. Während des Registrierungsvorganges muss die angegebene E-Mail-Adresse über einen, per E-Mail zugesandten, Code verifiziert werden.

3. Pflichten von HMM

  1. HMM verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:
  • Bereitstellung der Anwendung Proleos.
  • Bereitstellung und Betrieb der Online-Plattform zur Abwicklung von Versorgungen, Versorgungsprozesse und Verwaltung weiterer Bereiche über
  • Durchführung der notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um den PN an Proleos anzubinden.
    • Übersendung der Datensätze zur weiteren Verarbeitung in der Buchhaltung.
    • Übersendung eines Datensatzes zur buchhalterischen und steuerrechtlichen weiteren Verarbeitung der Gutschrift an den PN.
    • In Fällen höherer Gewalt ist HMM von ihrer Leistungspflicht für die Dauer der Störung und einen angemessenen anschließenden Anlaufzeitraum befreit. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  1. Bei Bedarf steht dem PN während der Vertragslaufzeit ein qualifizierter Telefonsupport zur Entgegennahme von Störungsmeldungen und Fragen bezüglich Proleos zur Verfügung:
  • Servicezeit des Telefonsupports: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
  • Die Support-Telefonnummer ist für den PN auf der Website proleos.de ersichtlich.
  1. HMM sichert folgende Verfügbarkeit ihrer Internetplattform Proleos zu:
  • Zeitliche Plattformverfügbarkeit: Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie Samstag 8:00 Uhr bis 15.00 Uhr.
  • Außerhalb der angegebenen Zeiten ist die Plattform grundsätzlich verfügbar, HMM behält sich jedoch vor, in diesen Zeiträumen Aktualisierungen oder Wartungsarbeiten durchzuführen.
  • Verfügbarkeit der Online-Plattform Proleos: 95% (berechnet auf das Kalenderjahr über die vorgenannten Verfügbarkeitszeiträume).
  • Informationen über planmäßige und außerordentliche Wartungsfenster werden über die Webseite proleos.de bzw. über E-Mail dem PN frühestmöglich bekannt gegeben.

4. Pflichten des PN

Der PN übernimmt die nachfolgend beschriebenen Verpflichtungen.

Zur Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch den PN die Benennung mindestens eines verfügbaren fachlichen und technischen Ansprechpartners erforderlich. Der PN ist verpflichtet, die in der Registrierung eingegebenen Informationen regelmäßig und insbesondere nach Änderungen zu aktualisieren.

4.1 Allgemeine Pflichten

  1. Die dem jeweiligen Mitarbeiter des PN zugeordneten Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vom PN vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme, sowie anschließend in regelmäßigen Abständen durch den jeweiligen Mitarbeiter des PN, geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, sind diese unverzüglich zu ändern. Ebenso ist der HMM hierüber unverzüglich eine Meldung zukommen zu lassen.
  2. Der PN stellt sicher, dass nur seine, für Proleos freigeschalteten, Mitarbeiter mit dem für sie vergebenen Kennwort das System nutzen. Verlässt ein für Proleos freigeschalteter Mitarbeiter das Unternehmen des PN muss die Zugangsberechtigung für diesen Mitarbeiter gesperrt werden. Kommt der PN dieser Pflicht nicht nach, so gehen etwaige Schäden aus missbräuchlicher Nutzung dieser Zugangsberechtigungen vollumfänglich zu Lasten des PN.
  3. Die überlassenen Inhalte und Funktionalitäten von Proleos dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere:
  • dürfen keine gesetzlich verbotenen oder unaufgeforderten Informationen, Inhalte oder sonstige Leistungen übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS
  • dürfen über Proleos keine ausführbaren Dateien, urheberrechtlich geschützte Werke oder Einwahlprogramme jeder Art übertragen werden
  • darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen
  • dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130 a) und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen oder das Ansehen der HMM schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
  1. Der PN trägt dafür Sorge, dass – soweit fachlich und technisch für ihn erkennbar – durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten, keinerlei Beeinträchtigungen für die HMM, anderer Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen.
  2. Die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter sind im Rahmen der Nutzung von Proleos stets zu beachten.
  3. HMM ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Proleos durch den PN beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Proleos verbunden sind. Erkennt der PN oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der HMM.
  4. HMM veröffentlicht unter proleos.de regelmäßig Informationen über technische, fachliche und/oder organisatorische Änderungen an Proleos und der Plattform einschließlich erforderlicher Wartungsarbeiten. Der PN und seine zur Nutzung von Proleos berechtigten Mitarbeiter sind verpflichtet, sich unter www.proleos.de regelmäßig und aktuell zu informieren und Änderungen entsprechend der Vorgaben – aber unter Beachtung der vertraglichen Regelungen mit der Krankenkasse – umzusetzen und anzuwenden.
  5. Zur Abwicklung von Versorgungen mit Krankenkassen, die nicht an Proleos angeschlossen sind, erklärt der PN sein Einverständnis zur Übermittlung der Belege an den jeweiligen Kooperationspartner der HMM.
  6. Zur Abwicklung von Verodnungen (Modul Physiotherapie) mit Krankenkassen, übermittelt der PN seine Verordnungen an die MeditSystem GmbH, Spitzkrugring 10 in 15234 Frankfurt (Order).
  7. Der PN verpflichtet sich seine Leistungen für die von ihm gewählten Abrechnungssegmente ausschließlich über die HMM abzurechnen.

5. Nutzungsrechte für Proleos

  1. Der PN erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, Proleos mit den vorhandenen Softwarefunktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere auf Proleos, die Software-App, den Quellcode oder die Betriebssoftware, erhält der PN nicht. HMM, ihr Lieferant und Urheber der Software, bleiben Inhaber des Urheberrechtes. Daraus abgeleitete Rechte an der Software und der in elektronischer Form bereitgestellten Bedienungsanleitung oder an sonstigen überlassenen Dokumenten entstehen nicht.
  2. Voraussetzung für die Einräumung der o.a. Nutzungsrechte sind:
  • Die vorherige Registrierung bei Proleos unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Angabe der anlässlich der Registrierung auf proleos.de abgefragten Daten.
  • Die Zustimmung des PN zur zweckgebundenen elektronischen Verwendung der von ihm übermittelten Daten sowie deren elektronischer Speicherung.
  1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einräumung des Zugangs zu Proleos.
  2. Der PN ist nicht berechtigt, Proleos über den vertraglich definierten Nutzungsumfang hinaus zu nutzen. Ohne vorherige Einwilligung durch HMM ist es dem PN nicht gestattet, Proleos von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Ferner ist es ihm nicht gestattet, Proleos oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder auf andere Weise zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
  3. Im Fall einer unberechtigten Nutzung hat der PN unverzüglich bei Kenntnisnahme der unberechtigten Nutzung, spätestens jedoch auf Verlangen der HMM, dieser sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den unberechtigten PN zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
  4. Wird die vertragsgemäße Nutzung von Proleos ohne Verschulden von HMM durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist HMM berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Die HMM wird den PN hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Sonstige Ansprüche des PN bleiben unberührt.

6. Ausschluss von der Proleos-Nutzung

  1. HMM ist berechtigt, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des PN gegen eine der in diesem Vertrag oder in den für den PN geltenden Verfahrensrichtlinien festgelegten wesentlichen Pflichten, den Zugang zu Proleos und zu dessen Daten mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Der Zugang wird erst dann wieder hergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht bzw. die gesetzliche Regelung beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der HMM sichergestellt ist.
  2. HMM wird die Zugangsberechtigung zudem entziehen, wenn in der Person oder im Verhalten des PN ein Grund vorliegt, der dann, wenn ein Dauerschuldverhältnis vorläge, zur außerordentlichen Kündigung berechtigen würde.
  3. Liegt ein schuldhafter Verstoß des PN gegen eine in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Nutzungsbedingungen geregelte Pflicht vor, so ist dieser der HMM zum Schadensersatz verpflichtet. Bereits fällig gewordene Entgelte können wegen dieser Sperrung nicht von dem PN zurückbehalten werden.
  4. Bei schwerwiegenden Verstößen (insbesondere bei Missbrauch oder Gefahr im Verzug) ist HMM berechtigt, den Zugang des PN zu Proleos sofort und ohne weitere Ankündigung zu sperren und den PN hierüber zu unterrichten. Im Falle einer Sperrung behält HMM sich vor, laufende und noch nicht abgerechnete Vorgänge zu überprüfen und gegebenenfalls von der Abrechnung auszuschließen. In diesem Fall wird HMM die Originaldokumente (z.B. Verordnungen) an den PN zurücksenden. HMM kann den Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende kündigen. Darüber hinaus kann HMM den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen des PN auch ohne Sperrung oder wiederholtem Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach Ankündigung schriftlich kündigen. Der Anspruch des PN auf Durchführung der weiteren Teilnahme an Proleos ist ausgeschlossen. HMM ist jedoch berechtigt, nach Beseitigung der Umstände, die zur Sperrung des PN geführt haben, den PN wieder zuzulassen. Bereits fällig gewordene Entgelte können wegen dieser Sperrung nicht von dem PN zurückbehalten werden.

7. Verzug

  1. Kommt der PN für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teiles derselben in Verzug, so kann HMM das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen sowie den Zugang zu Proleos sperren.
  2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt HMM vorbehalten.

8. Haftung

  1. HMM haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Vertragspartnern in Proleos eingestellten Daten. HMM übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass die unter Verwendung von Proleos zustande kommenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt und abgewickelt werden. Jeder Vertragspartner ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten selbst verantwortlich. Diese sind verbindlich. Ein etwaiger Anspruchsausgleich, insbesondere aus unvollständigen oder unrichtigen Daten oder aus einer Nicht- bzw. Schlechterfüllung, erfolgt regelmäßig direkt zwischen dem am Prozess beteiligten PN und dem jeweiligen Vertragspartner. Insbesondere haftet HMM nicht für Falscheingaben oder Fälschungen durch die User.
  2. HMM leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
  • Die Haftung bei Vorsatz und aus von der Geschäftsleitung ausgesprochener Garantie ist unbeschränkt.
  • Bei grober Fahrlässigkeit haftet HMM in Höhe des typischen bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
  • Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet HMM in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
  1. HMM bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der PN hat insbesondere die Pflicht zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik. HMM haftet nicht für entgangenen Gewinn.
  2. HMM haftet nicht für die pünktliche und richtige Belieferung mit Daten über Produkte Dritter.
  3. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf den mobilen Geräten oder PC-System des PN vorhandenen Komponenten verursacht werden und für Systemstörungen beim PN, die durch Fehlkonfigurationen entstehen können. Dem PN obliegt hierbei eine technische und organisatorische Mitwirkungspflicht zur Begrenzung etwaig entstehender Schäden, insbesondere durch regelmäßige Datensicherung.
  4. Nach Abgabe einer Störungsmeldung an die HMM durch den PN sind die der HMM durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen notwendigen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen auf Seiten der HMM vorlag und der PN dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
  5. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
  6. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und der Personen, derer sich HMM zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient.
  7. HMM haftet nicht für einen etwaigen Ausfall des Google push-Dienstes oder eine Verzögerung im Google Play-Store oder im Apple App Store bei Bereitstellung dringender Aktualisierungen der App.
  8. Die HMM tritt weder direkt noch indirekt in die Verpflichtungen ein, die aus einer über Proleos vermittelten Versorgung oder aus der Durchführung eines Rechtsgeschäftes zwischen der jeweiligen Krankenkasse und dem PN entstehen.

9. Verwendung gespeicherter Daten, Datenschutz

  1. HMM und die im Leistungsprozess eingebundenen Unternehmen sind berechtigt, die im Zuge der für Proleos notwendigen Registrierung zugänglich gewordenen Daten des PN sowie die durch den PN zum Prozess generierten Daten im Rahmen von Proleos zur technischen Unterstützung von Prozessen, zu Abrechnungszwecken und zu Kommunikationszwecken zu speichern, zu verarbeiten und zu verwenden.
  2. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht statthaft. Ausgenommen hiervon sind die Speicherung im Rechenzentrum der HMM, die Übermittlung notwendiger Informationen über den PN bei der Abwicklung von Versorgungsprozessen über Proleos sowie die Weitergabe von Daten, die im Rahmen von Versorgungen an Dritte (insbesondere Abrechnungszentren) übertragen werden müssen. Über diesen Umfang hinaus ist HMM und den im Leistungsprozess eingebundenen Unternehmen eine Verwertung der Daten des PN nicht erlaubt.
  3. Der PN verpflichtet sich, die Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere der Datenschutz von Sozialdaten, in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Sämtliche Daten und Kalkulationsdaten unterliegen der Geheimhaltung. Der PN stellt sicher, dass die Informationen, die er im Rahmen der Umsetzung der Vereinbarung erhält, nur für den in der Vereinbarung vorgesehenen Zweck durch berechtigte Personen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
  4. Im Übrigen richtet sich der Datenschutz nach den Bestimmungen des Vertrages zwischen dem PN und der Krankenkasse (bei Nutzung des Moduls „Physiotherapie“ und/oder „Rehasport“).
  5. Der PN unterrichtet die HMM unverzüglich bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Lagerung, Speicherung, Verarbeitung oder Löschung von Daten, welche den Datenschutz gefährden können und leitet unverzüglich Schutzvorkehrungen ein.
  6. Der PN verpflichtet sich, die ihm unter diesem Vertrag zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse personenbezogener Daten vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung nicht zu anderen Zwecken als der Vertragsdurchführung und insbesondere nicht zu anderen geschäftlichen Zwecken zu nutzen oder Dritten zugänglich oder bekannt zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.
  7. Im Falle der Unterbeauftragung verpflichtet sich der PN, seinem Unterauftragnehmer die oben stehenden Verpflichtungen in vollem Umfang aufzuerlegen.

 

  1. Höhere Gewalt
  2. In Fällen höherer Gewalt ist HMM für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von den vertraglichen Leistungsverpflichtungen befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihm verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.
  3. HMM zeigt dem PN unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt an und wird sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

 

11. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unvollständig sein, so werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen. § 139 BGB wird ausgeschlossen.
  2. Alle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
  3. Gerichtsstand für alle sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist Moers.
  4. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsnachfolger eines jeden Vertragspartners, ohne dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Rechtsnachfolger bestätigt oder erneut abgeschlossen werden müssten.